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Unterschied Brandmeldeanlage (BMA) und Hausalarmanlage (HAA)


Kennst du den Unterschied zwischen einer Brandmeldeanlage (BMA) und einer Hausalarmanlage (HAA)? Neben den gängigen unterschiedlichen Farben (rot und blau) gibt es auch noch andere Differenzierungen.


Wir wollen dir heute beide Anlagen definieren und deren Aufgaben sowie Funktionsmöglichkeiten und -weisen aufzeigen.



Definition und Unterschiede


Eine Brandmeldeanlage (BMA) ist ein technisches System, welches zur Früherkennung von Bränden sowie zur effizienten Brandbekämpfung eingesetzt wird. Sobald eine Gefahr in der Brandzentrale empfangen wird, werden Reaktionen zum Schutz eingeleitet. Das kann unter anderem die Alarmierung der Feuerwehr sein, das Öffnen von Rauchableitungseinrichtungen oder die Auslösung einer Objektlöschanlage.


Eine Hausalarmanlage (HAA) alarmiert Personen in baulichen Anlagen vor einer Gefahr und veranlasst somit die Räumung des Gebäudes. In der Brandmeldetechnik wird hier in Rauchwarnanlagen und Brandwarnanlagen unterschieden. Rauchwarnanlagen kommen ausschließlich in Wohnungen und bei wohnungsähnlichen Nutzungen zum Einsatz. Zudem besteht die Rauchwarnmeldepflicht in allen 16 Bundesländern. Eine Brandwarnanlage kommt vor allem in kleinen Gebäuden wie Kindertagesstätten, Heimen, Schulen und Beherbergungsstätten, aber auch im privaten Wohnraum zum Einsatz. Eine Hausalarmanlage, in Bezug auf die Brandmeldetechnik, ist eine abgespeckte Brandmeldeanlage welche für den privaten Gebrauch oder kleinere Gebäude eingesetzt wird.




Aufgaben und Funktionsmöglichkeiten


Die Aufgaben einer Brandmeldeanlage (BMA):

  • Früherkennung von Bränden

  • Weiterleitung an Feuerwehr

  • Warnung der sich im Gebäude befindenden Personen

  • Ansteuerung Brandschutzeinrichtung

  • Gewährleistung für eine schnelle Behebung durch die Feuerwehr


Die Aufgaben einer Hausalarmanlage (HAA):

  • Akustische und optische Signale (Sirenen, Glocken, Signalhupen) zur Warnung der sich im Gebäude befindenden Personen

  • Veranlasst Räumung des Gebäudes


Die Funktionsmöglichkeiten der BMA und der HAA sind nicht nur systemintern erweiterbar. Je nach Kundenwunsch, Gebäudeklasse und Normgrundlage ist eine Aufschaltung zur Feuerwehr einstellbar. Auch können die Anlagen mit externen Systemen wie einer RWA (Rauch-Wärme-Abzugsanlage) oder einer SAA (Sprachalarmanlage) kommunizieren. Im Brandfall wird so die Feuerwehr alarmiert, die RWA-Luken werden geöffnet und eine Warndurchsage wird im Gebäude abgespielt.



Wie funktioniert das?


Brandmeldeanlage (BMA):

Das technische System der Brandmeldeanlage (BMA) besteht im Grunde aus vielen Sensoren – den sogenannten Brandmeldern. Diese Sensoren gibt es in mehreren Ausführungen. Die am häufigsten eingesetzte Variante sind die Rauchmelder. Allerdings gibt es auch noch die Wärmemelder, Flammenmelder, CO2-Melder usw. Diese sind über ein Bus-System miteinander verbunden. Einfach erklärt: Es wird ein Kabel von einem zum nächsten Melder verlegt, und so das System ringförmig aufgebaut. Sollte im Falle eines Brandes ein Kabel zerstört werden, so funktioniert die Brandmeldeanlage dennoch über die zweite Ringseite. Als Alternative dazu gibt es den Aufbau auch in Stichform. Hier werden die Leitungen sternförmig zu den Meldern und Brandmeldekomponenten verlegt.


Alle Meldungen sowie Störungen der Melder und des Systems werden an einem zentralen Punkt ausgewertet, an der sogenannten Brandmeldezentrale. Die Brandmeldezentrale gibt es dabei natürlich auch in vielen Formen. So können diese je nach Bauart bis zu 18 Ringleitungen aufnehmen. Die Hersteller der Brandmeldesysteme müssen sich darüber hinaus auch an die EN 54-1 halten. In ihr wird festgehalten wie die Brandmeldekomponenten aufgebaut werden müssen.


Hausalarmanlage (HAA):

Die Hausalarmanlage (HAA) dient der Gefahrenmeldung in Gebäuden. In der Brandmeldetechnik wird hier in Rauchwarnanlagen und Brandwarnanlagen unterschieden.

Rauchwarnanlagen kommen ausschließlich in Wohnungen und bei wohnungsähnlichen Nutzungen zum Einsatz. Zudem besteht die Rauchwarnmelderpflicht in allen 16 Bundesländern.


Dafür werden keine sicherheitstechnischen Anforderungen im Sinne von Brandmeldeanlagen (BMA) und der hierfür gültigen Normen gestellt.


Eine Brandwarnanlage kommt vor allem in kleinen Gebäuden wie Kindertagesstätten, Heimen, Schulen und Beherbergungsstätten, aber auch im privaten Wohnraum zum Einsatz. Der Gebrauch einer Brandwarnanlage ist jedoch auf eine maximale Gebäudegröße beschränkt. So wird von der DIN VDE V 0826-2 eine maximale Anzahl von 60 Betten in Beherbergungsstätten angegeben. Sollte diese Anzahl überschritten werden, so muss demnach eine Anlage errichtet werden, welche den Forderungen aus der Norm entspricht.


Ähnlich wie bei der BMA gibt es bei einer Rauch- und Brandwarnalge eine zentrale Auswerteeinheit. Häufig werden die Komponenten dieser Anlagentypen über ein Funk-Netz miteinander verbunden.



Mit was können wir unterstützen?


Die Brandmeldeplanung ist ein wichtiger Bestandteil in der Planung von Gebäuden. Dabei beziehen wir uns vor allem auf die DIN VDE 0833-2 sowie auf die DIN 14675. In diesen beiden Normen werden die Planung von Brandmeldeanlagen definiert. Zu unseren Aufgaben gehört neben der Planung der Komponenten und Leitungsverlegung, auch die Erstellung von Schemata, Brandmeldekonzepten und Brandfallmatritzen.


Quelle: Eigenes Schema Brandmeldeanlage Stadtreinigung Leipzig



Auch in der Bauausführung unterstützt die AdaptING GmbH die ausführenden Firmen bei Fragen und Änderungen in den Anlagen. Die Errichtung einer Brandmeldeanlage oder Hausalarmanlage ist erst mit einer Abnahme vom TÜV fertiggestellt und kann schlussendlich in Betrieb genommen werden.

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