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Leuchtenverbot: Welche Typen sind betroffen?

Aufgrund verschiedener EU-Richtlinien gibt es seit letztem Jahr einige Leuchtentypen, die nicht mehr hergestellt werden dürfen. In diesem Blogbeitrag erklären wir die Richtlinien, zeigen Alternativen auf und erläutern die möglichen Förderungen für energiesparende Umbaumaßnahmen im Haus seitens des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA).


Warum gibt es verbotene Leuchtentypen?


Bereits die EU Ökodesign-Verordnung 2019/2020 hat strengere Vorgaben für Lichtquellen bestimmt; seit der Aktualisierung 2022 sind die Vorschriften bezüglich Quecksilbers nochmal verschärft worden. Diese wurden in der EU ROHS Richtlinie 2011/65/EU im Anhang III festgehalten. Aufgrund dessen ist für einige Halogenleuchten das Licht ausgegangen.

Die Gründe dafür finden sich im Umweltschutz; es sollen energieeffizientere Produkte gefördert werden, wodurch der CO2-Ausstoß verringert werden kann.


Welche Leuchtentypen sind verboten?


Es fallen verschiedene Typen von Leuchten unter die Einschränkung; unter anderem die lineare Leuchtstofflampe T8, Niedervolt-Halogenlampen GU4 und Gu5.3 und Kompaktleuchtstofflampen.

Hier eine Übersicht, welche Arten verboten sind und ab wann:



Verbotene Leuchtentypen

Das Verbot gilt allerdings momentan nur für die Herstellung; das heißt, Restbestände dürfen weiterhin verkauft und eingebaute Leuchten in Privathaushalten natürlich weiter genutzt werden. So war es beispielsweise auch bei der 60-Watt-Birne, die 2010 verboten wurden, von der man noch lange die restlichen Bestände kaufen konnte.

Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) meint, es wäre technisch nicht notwendig, an alten Leuchtmitteln festzuhalten, da es für so gut wie jede Fassung eine passende LED-Lampe gäbe. Eine Ausnahme dafür ist der Stecksockel an einer T2-Leuchtstoffröhre; das Modell wird auslaufen.


Was sind die Vorteile von LED-Lampen?


LED-Lampen sollen eine längere Lebensdauer besitzen als herkömmliche Leuchten aufweisen können, wodurch der Verbrauch geringer gehalten werden kann. Somit würden durch LEDs weniger Ressourcen verschwendet werden.


Außerdem können durch LED-Beleuchtung eine Menge an Stromkosten eingespart werden. ZVEI sagt, dass sich die Einsparung durch den Umstieg auf ungefähr 50% beläuft; in Kombination mit Lichtsteuerung (Tageslicht- und Präsenzschaltung) könne man sogar mit bis zu 80% Ersparnis rechnen.


Laut stromauskunft.de kann man bis zu 40€ pro Jahr einsparen, wenn man eine 60-Watt-Glühlampe durch eine LED-Leuchte mit gleicher Helligkeit ersetzt und diese bei einem Strompreis von 38 Cent/kWh sechs Stunden täglich leuchtet. Die Helligkeit von LED-Leuchten wird in Lumen auf der Verpackung angegeben, wobei sich der Vergleich zu Wattangaben nach kurzer Recherche feststellen lässt.


Wie sollten Leuchten entsorgt werden?


Halogen- und alte Glühlampen dürfen im Haushaltsmüll entsorgt werden, da sie kaum umweltschädliche Stoffe enthalten. Andere Lampen wie beispielsweise Entladungslampen müssen, weil sie Quecksilber enthalten, im Sondermüll entsorgt werden. LED-Lampen aufgrund ihrer Elektronik-Bauteile und LED-Chips gehören ebenfalls in den Sondermüll.


Dafür sind Wertstoffhöfe die Anlaufstelle, bei denen die Mitarbeitenden im Falle von Unsicherheit auch helfen können. Ansonsten besitzen auch Lebensmittelläden häufig Behälter im Ein- und Ausgangsbereich, in denen Lampen entsorgt werden können. Das Missachten der geltenden Entsorgungsregelungen kann mit Bußgeldern bestraft werden, wobei die Norm zwischen 100 und 200 Euro liegt.


Was ist die BAFA-Förderung?


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat verschiedene Förderprogramme für Sanierungen, die bei Gebäuden für eine dauerhafte Energieeinsparung sorgen und somit klimaschützend sind. Dies gilt für Umbaumaßnahmen, die etwas größer sind als der Tausch von Leuchten.


Das bekannteste Förderprogramm ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die BEG unterstützt unter anderem folgendes:


  • Einbau neuer Heizungsanlagen

  • Maßnahmen an Gebäudehülle

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen


Einen Antrag auf Förderung können alle Investoren von oben genannten Maßnahmen stellen, also beispielsweise:


  • Hauseigentümer

  • Unternehmen

  • Gemeinnützige Organisationen


Das Formular zur Antragsstellung finden Sie hier.


Durch die neue Bundesförderung für Heizungstausch, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, gab es Neuerungen der finanziellen Anreize, um Bürger:innen das Tauschen ihrer Heizungsanlage leichter zu machen. Wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan vorweisen können, der optimalerweise mit einem Energieeffizienz-Experten erstellt wurde, kann der klimaschonende Umbau in einem Einfamilienhaus mit bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Dazu finden Sie hier weitere Informationen.

 

Ist unsere Arbeit bei AdaptING förderfähig?


Ja! Unsere Pläne für Ihr Projekt sind förderfähig, wodurch ein Antrag auf finanzielle Mittel gestellt werden kann. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an info@adapting-gmbh.de oder

0176 727 74 443.

 

 

 



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